Sie haben Ihren Job gekündigt und möchten Arbeitslosengeld beantragen? Informieren Sie sich gleich, warum es sich unbedingt lohnt!
Sie werden erstaunt sein, was die ukrainische Gesetzgebung dazu sagt! Eine Kündigung und ein Jobwechsel gelten zwar als Neuanfang im Leben, sind aber meist eine unangenehme Angelegenheit. Wie alle anderen Veränderungen bei einem Menschen – das liegt in unserer Natur 😅. Vorhin haben wir Ihnen erklärt, wie Sie Ihren Job für zwei Wochen ohne Arbeit aufgeben können, und jetzt informieren wir Sie über Arbeitslosengeld, wenn Sie nicht sofort von einem Job zum anderen gewechselt sind 😉 Antwort auf die Frage: „Hat ein Arbeitnehmer, der seine Arbeitsstelle aus eigenem Antrieb und ohne triftigen Grund kündigt, Anspruch auf Arbeitslosengeld?“ kennt die spezialisierte Site kadrovik.ua. Alle Nuancen verraten wir Ihnen in diesem Artikel! Kündigung eines Arbeitsvertrags auf Initiative des Arbeitnehmers auf Grundlage von Art. Artikel 38 des Arbeitsgesetzbuches nennt die Kündigung auf eigenen Wunsch. Und jeder Arbeitnehmer kann auf dieser Grundlage kündigen, sowohl aus triftigen als auch aus unberechtigten Gründen. Wurde der Arbeitsvertrag zwischen einem Arbeitnehmer und dem Unternehmen oder der Organisation, für die er arbeitet, auf unbestimmte Zeit geschlossen, hat der Arbeitnehmer das Recht, ihn jederzeit ohne wichtigen Grund zu kündigen. Allerdings muss er seine Kündigung seinem Arbeitgeber 2 Wochen vor dem „Tag X“ schriftlich mitteilen. In diesem Fall gilt Teil 1 von Art. Artikel 38 des Arbeitsgesetzbuches definiert gültige Gründe , bei deren Vorliegen der Arbeitgeber verpflichtet ist, den Arbeitnehmer innerhalb der in seinem Antrag angegebenen Frist (d. h. nicht 2 Wochen, sondern gegebenenfalls früher) zu entlassen. Wir sprechen über: Umzug an einen neuen Wohnort; Versetzung eines Ehemannes oder einer Ehefrau zur Arbeit an einen anderen Ort; Zulassung zu einer Bildungseinrichtung; Unmöglichkeit, in einem bestimmten Gebiet zu leben, bestätigt durch ein ärztliches Gutachten; Schwangerschaft; Betreuung eines Kindes bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres oder eines Kindes mit Behinderungen; Pflege eines kranken Familienmitglieds gemäß ärztlichem Gutachten oder einer Person mit einer Behinderung der Gruppe I; Ruhestand; Einstellung auf der Grundlage eines Wettbewerbs und einiger anderer triftiger Gründe. Bei einer Kündigung aus triftigen Gründen hat der Arbeitnehmer das Recht, ab dem 8. Tag nach seiner ordnungsgemäßen Meldung als Arbeitsloser beim Arbeitsamt einen Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen (dies ist in Artikel 22 Teil 3 des ukrainischen Gesetzes Nr. 1533-III vom 2. März 2000 „Über die obligatorische staatliche Sozialversicherung bei Arbeitslosigkeit“ vorgesehen), während eine Person, die ihren letzten Arbeitsplatz auf eigenen Wunsch und ohne triftige Gründe gekündigt hat, Leistungen erst ab dem 91. Kalendertag nach Erhalt des Arbeitslosenstatus erhält (Artikel 23 Teil 4 desselben Gesetzes). Kündigt ein Arbeitnehmer seine bisherige Arbeitsstelle auf eigenen Wunsch und ohne triftigen Grund, hat er Anspruch auf Arbeitslosengeld. Aber nicht, sobald eine Person triftige Gründe für die Abreise hatte 😉 Wir empfehlen Ihnen außerdem, sich über das Vorgehen im Falle einer unrechtmäßigen Kündigung zu informieren. Informieren Sie sich in diesem Artikel über alle Nuancen dieser Situation. Was ist eine „freiwillige Kündigung“ und wie ist sie gesetzlich geregelt?
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